Marktordnung
Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
– Teilnehmen darf jeder private & private Verkäufer/Aussteller,
bis das Platzkontingent erreicht ist. Eine Platzgarantie erfolgt nicht.
– Der Aufbau / die Einfahrt beginnt in der Regel 1 Std. vor Marktbeginn.
– Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten;
eine eigenmächtige Standbelegung ist nicht erlaubt.
– Die Standgebühren entnehmt Ihr bitte dem Menüpunkt „Preise„.
– Die Mindeststandgröße beträgt 2 lfd. Meter, unabhängig von einer
evtl. kleineren tatsächlichen Standgröße.
– Bei Fahrzeugen mit Anhänger / Transporter oder Wohnmobilen wird
die Fahrzeuglänge als Standlänge berechnet, mindest jedoch 4 Meter
Standplatz
Das Fahrzeug muss in der Regel nach dem Ausladen vom Flohmarktplatz
nicht mehr entfernt werden,
Ihr könnt also bequem Eure Sachen ein- und ausladen.
– Die Lage Eures Standplatzes wählen wir grundsätzlich für Euch aus.
Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Wünsche werden aber natürlich je nach Möglichkeit berücksichtigt.
Sonstiges
– Fälligkeit der Standmiete: Die Miete wird ab der regulären
Öffnung des Flohmarktes fällig.
– Alle Standplätze müssen nach Veranstaltungsende sauber verlassen werden.
Bei Zuwiderhandlung wird Anzeige erstattet und eine Vertragsstrafe von 50,- € verhängt.
Wir lassen dies durch nicht erkennbare Mitarbeiter überprüfen. Falls eine
Kaution gezahlt wurde, wird diese ab offiziellem Flohmarktende nur am Stand zurückgezahlt.
– Propaganda (Lautsprecherunterstützung) ist nicht erlaubt.
– Das Verteilen von Handzetteln/Flyer jeglicher Art ist nur mit unserer Zustimmung
gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe von 200,- € belegt.
– Der Aussteller haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Bediensteten
oder durch das Rangieren von Fahrzeugen verursacht werden.
– Das Mitführen bzw. Betreiben von Gasflaschen ist verboten!
– Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl und/oder Beschädigung von Waren,
Fahrzeugen, Ständen etc.
– Das Anbieten von Lebensmitteln /Alkohol ist nicht gestattet.
Warenbeschränkung
– Es dürfen keine Tiere, Waffen, Naziartikel, Erotika und Waren,
die gegen das Zoll- und Urheberrecht verstoßen, verkauft werden.
– Bei Verstoß gegen einen oder mehrere Punkte der Marktordnung kann
ein Platzverweis ausgesprochen werden.
– Es erfolgt keine Erstattung bereits bezahlter Standgelder.
Eventuelle Schadenersatzansprüche behalten wir uns vor.
Rechtliches
– Bei Irrtümern, Änderungen, Ausfall, schlechtem Wetter oder Terminänderungen
sind Haftungs- und Schadenersatzansprüchen gegen den Veranstalter ausgeschlossen.