Marktordnung
Geschäfts- und Teilnahmebedingungen Teilnahmebedingungen – Teilnehmen darf jeder private Verkäufer bis das Platzkontingent erreicht ist. Eine Garantie oder Reservierung erfolgt nicht. – Der Aufbau / die Einfahrt beginnt in der Regel 1 Std. vor Marktbeginn. – Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. – Die Standgebühren entnehmt Ihr bitte dem Menüpunkt „Preise„. Die Mindeststandgröße beträgt 2 lfd. Meter, unabhängig von einer evtl. kleineren tatsächlichen Standgröße. Pro Standbelegung nur 1 PKW zulässig. Standplatz - Das Fahrzeug muss in der Regel nach dem Ausladen vom Flohmarktplatz – Die Lage Eures Standplatzes wählen wir grundsätzlich für Euch aus. - Reservierte Standplätze (Halle) werden max. bis 30 min, nach Einlass gehalten. Sonstiges – Die Standgebühr wird ab der regulären Öffnung des Flohmarktes in voller Höhe – Alle Standplätze müssen max. 1,5 Stunden nach Veranstaltungsende sauber verlassen werden. erstattet. Wir lassen dies durch nicht erkennbare Mitarbeiter überprüfen. Stand noch Verkaufsfähig ist, zurückgezahlt. – Propaganda, Werbung oder Musik ist nicht erlaubt. – Das Verteilen oder Auslegen von Handzetteln/Flyer jeglicher Art ist nur mit unserer Zustimmung gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe von 200,- € belegt. – Der Aussteller haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Bediensteten – Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl und/oder Beschädigung von Waren, Warenbeschränkung – Das Anbieten von Lebensmitteln /Alkohol ist nicht gestattet. – Es dürfen keine Tiere, Waffen, „Nazi“ Artikel, Erotika und Waren die gegen das Zoll- und Urheberrecht verstoßen, verkauft werden. Haftbar ist ausschließlich der Verkäufer. Rechtliches – Bei Verstoß gegen einen oder mehrere Punkte der Marktordnung kann – Es erfolgt keine Erstattung bereits bezahlter Standmieten. – Bei Irrtümern, Änderungen, Ausfall, schlechtem Wetter oder Terminänderungen
Eine eigenmächtige Standbelegung ist nicht erlaubt.
– Bei Fahrzeugen mit Anhänger / Transporter oder Wohnmobilen wird
die Fahrzeuglänge als Standlänge berechnet, mindest jedoch 4 Meter
nicht mehr entfernt werden, Ihr könnt also bequem Eure Sachen ein- und ausladen.
Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Wünsche werden aber natürlich je nach Möglichkeit berücksichtigt.
incl. Kaution fällig.
Wird Müll hinterlassen, wird eine Vertragsstrafe von 50,- € verhängt und gegebenfalls Anzeige
Falls eine Kaution gezahlt wurde, wird diese erst ab offiziellem Flohmarktende und wenn der
oder durch das Rangieren von Fahrzeugen verursacht werden.
Fahrzeugen, Ständen etc.
ein Platzverweis ausgesprochen werden.
Eventuelle Schadenersatzansprüche behalten wir uns vor.
sind Haftungs- und Schadenersatzansprüchen gegen den Veranstalter ausgeschlossen