Flohmarkt Pfaffenwinkel
Flohmarkt - Spaß für Jung und Alt

Marktordnung

Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

– Teilnehmen darf jeder private & private Verkäufer/Aussteller,
   bis das Platzkontingent erreicht ist. Eine Platzgarantie erfolgt nicht.

– Der Aufbau / die Einfahrt beginnt in der Regel 1 Std. vor Marktbeginn.

– Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten;
   eine eigenmächtige Standbelegung ist nicht erlaubt.

– Die Standgebühren entnehmt Ihr bitte dem Menüpunkt „Preise„.

– Die Mindeststandgröße beträgt 2 lfd. Meter, unabhängig von einer
   evtl. kleineren tatsächlichen Standgröße.

– Bei Fahrzeugen mit Anhänger / Transporter oder Wohnmobilen wird
   die Fahrzeuglänge als Standlänge berechnet, mindest jedoch 4 Meter

Standplatz

Das Fahrzeug muss in der Regel nach dem Ausladen vom Flohmarktplatz
nicht mehr entfernt werden,
Ihr könnt also bequem Eure Sachen ein- und ausladen.

– Die Lage Eures Standplatzes wählen wir grundsätzlich für Euch aus.
   Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz.
   Wünsche werden aber natürlich je nach Möglichkeit berücksichtigt.

Sonstiges

– Fälligkeit der Standmiete: Die Miete wird ab der regulären
   Öffnung des Flohmarktes fällig.

– Alle Standplätze müssen nach Veranstaltungsende sauber verlassen werden.
   Bei Zuwiderhandlung wird Anzeige erstattet und eine Vertragsstrafe von 50,- € verhängt.
   Wir lassen dies durch nicht erkennbare Mitarbeiter überprüfen. Falls eine
   Kaution gezahlt wurde, wird diese ab offiziellem Flohmarktende nur am Stand zurückgezahlt.

– Propaganda (Lautsprecherunterstützung) ist nicht erlaubt.

– Das Verteilen von Handzetteln/Flyer jeglicher Art ist nur mit unserer Zustimmung
   gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe von 200,- € belegt.

– Der Aussteller haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Bediensteten
   oder durch das Rangieren von Fahrzeugen verursacht werden.

– Das Mitführen bzw. Betreiben von Gasflaschen ist verboten!

– Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl und/oder Beschädigung von Waren,
   Fahrzeugen, Ständen etc.

– Das Anbieten von Lebensmitteln /Alkohol ist nicht gestattet.


Warenbeschränkung

– Es dürfen keine Tiere, Waffen, Naziartikel, Erotika und Waren,
   die gegen das Zoll- und Urheberrecht verstoßen, verkauft werden.

– Bei Verstoß gegen einen oder mehrere Punkte der Marktordnung kann
   ein Platzverweis ausgesprochen werden.

– Es erfolgt keine Erstattung bereits bezahlter Standgelder.
   Eventuelle Schadenersatzansprüche behalten wir uns vor.


Rechtliches

– Bei Irrtümern, Änderungen, Ausfall, schlechtem Wetter oder Terminänderungen
   sind Haftungs- und Schadenersatzansprüchen gegen den Veranstalter ausgeschlossen.

 


 

 
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