Flohmarkt Pfaffenwinkel
Flohmarkt - Spaß für Jung und Alt

Marktordnung

 Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

 Teilnahmebedingungen

Teilnehmen darf jeder private Verkäufer.

Eine Platzgarantie oder Reservierung erfolgt nicht.

Der Aufbau / die Einfahrt beginnt in der Regel 1 Std. vor Marktbeginn. 

Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
 Eine eigenmächtige Standbelegung ist nicht erlaubt.

Die Standgebühren entnehmt Ihr bitte dem Menüpunkt „Preise„.

Pro Standbelegung nur 1 PKW zulässig.
Bei Fahrzeugen mit Anhänger / Transporter oder Wohnmobilen wird
  die Fahrzeuglänge als Standlänge berechnet, mindest jedoch 4 Meter

Standplatz

- Das Fahrzeug muss in der Regel nach dem Ausladen vom Flohmarktplatz
  nicht mehr entfernt werden, Ihr könnt also bequem Eure Sachen ein- und ausladen.

–  Die Lage Eures Standplatzes wählen wir grundsätzlich für Euch aus.
  Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz.
  Wünsche werden aber natürlich je nach Möglichkeit berücksichtigt.

- Reservierte Standplätze (Halle) werden max. bis 30 min, nach Einlass gehalten.

Sonstiges

Die Standgebühr wird ab der regulären Öffnung des Flohmarktes in voller Höhe
 incl. Kaution fällig.

Alle Standplätze müssen max. 2 Stunden nach Veranstaltungsende sauber verlassen   werden.
 Wird Müll hinterlassen, wird eine Vertragsstrafe von 50,- € verhängt und gegebenfalls   Anzeige
 erstattet. Wir lassen dies durch nicht erkennbare Mitarbeiter überprüfen.
 

Falls eine Kaution gezahlt wurde, wird diese erst ab offiziellem Flohmarktende
und wenn der
Stand noch Verkaufsfähig ist, zurückgezahlt.

Propaganda, Werbung oder Musik ist nicht erlaubt.

Das Verteilen oder Auslegen von Handzetteln/Flyer jeglicher Art ist nur mit unserer Zustimmung gestattet.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe von 200,- €   belegt.

Der Aussteller haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Bediensteten
 oder durch das Rangieren von Fahrzeugen verursacht werden.

Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl und/oder Beschädigung von Waren,
 Fahrzeugen, Ständen etc.

Warenbeschränkung

Das Anbieten von Lebensmitteln /Alkohol ist nicht gestattet.
Es dürfen keine Tiere, Waffen, „Nazi“ Artikel, Erotika und Waren,
die gegen das 
Zoll- und Urheberrecht verstoßen, verkauft werden.
Haftbar ist ausschließlich der Verkäufer.

Rechtliches

Bei Verstoß gegen einen oder mehrere Punkte der Marktordnung kann
 ein Platzverweis ausgesprochen werden.

Es erfolgt keine Erstattung bereits bezahlter Standmieten.
 Eventuelle Schadenersatzansprüche behalten wir uns vor.

Bei Irrtümern, Änderungen, Ausfall, schlechtem Wetter oder
Terminänderungen sind Haftungs- und Schadenersatzansprüchen
gegen den Veranstalter ausgeschlossen

 

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