Flohmarkt Pfaffenwinkel
Flohmarkt - Spaß für Jung und Alt

Marktordnung

Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

 Teilnahmebedingungen

Teilnehmen darf jeder private Verkäufer bis das Platzkontingent erreicht ist.

 Eine Garantie oder Reservierung erfolgt nicht.

Der Aufbau / die Einfahrt beginnt in der Regel 1 Std. vor Marktbeginn.

Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
 Eine eigenmächtige Standbelegung ist nicht erlaubt.

Die Standgebühren entnehmt Ihr bitte dem Menüpunkt „Preise„.

 Die Mindeststandgröße beträgt 2 lfd. Meter, unabhängig von einer evtl. kleineren

 tatsächlichen Standgröße. Pro Standbelegung nur 1 PKW zulässig.
– Bei Fahrzeugen mit Anhänger / Transporter oder Wohnmobilen wird
  die Fahrzeuglänge als Standlänge berechnet, mindest jedoch 4 Meter

Standplatz

- Das Fahrzeug muss in der Regel nach dem Ausladen vom Flohmarktplatz
  nicht mehr entfernt werden, Ihr könnt also bequem Eure Sachen ein- und ausladen.

–  Die Lage Eures Standplatzes wählen wir grundsätzlich für Euch aus.
  Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz.
  Wünsche werden aber natürlich je nach Möglichkeit berücksichtigt.

- Reservierte Standplätze (Halle) werden max. bis 30 min, nach Einlass gehalten.

Sonstiges

Die Standgebühr wird ab der regulären Öffnung des Flohmarktes in voller Höhe
 incl. Kaution fällig.

Alle Standplätze müssen max. 1,5 Stunden nach Veranstaltungsende sauber verlassen   werden.
 Wird Müll hinterlassen, wird eine Vertragsstrafe von 50,- € verhängt und gegebenfalls   Anzeige

 erstattet. Wir lassen dies durch nicht erkennbare Mitarbeiter überprüfen.
 Falls eine Kaution gezahlt wurde, wird diese erst ab offiziellem Flohmarktende und wenn der

 Stand noch Verkaufsfähig ist, zurückgezahlt.

Propaganda, Werbung oder Musik ist nicht erlaubt.

Das Verteilen oder Auslegen von Handzetteln/Flyer jeglicher Art ist nur mit unserer

 Zustimmung gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe von 200,- €   belegt.

Der Aussteller haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Bediensteten
 oder durch das Rangieren von Fahrzeugen verursacht werden.

Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl und/oder Beschädigung von Waren,
 Fahrzeugen, Ständen etc.

Warenbeschränkung

Das Anbieten von Lebensmitteln /Alkohol ist nicht gestattet.

Es dürfen keine Tiere, Waffen, „Nazi“ Artikel, Erotika und Waren die gegen das

 Zoll- und Urheberrecht verstoßen, verkauft werden. Haftbar ist ausschließlich der   Verkäufer.

Rechtliches

Bei Verstoß gegen einen oder mehrere Punkte der Marktordnung kann
 ein Platzverweis ausgesprochen werden.

Es erfolgt keine Erstattung bereits bezahlter Standmieten.
 Eventuelle Schadenersatzansprüche behalten wir uns vor.

 – Bei Irrtümern, Änderungen, Ausfall, schlechtem Wetter oder Terminänderungen
 sind Haftungs- und Schadenersatzansprüchen gegen den Veranstalter ausgeschlossen

 
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